Aufgrund der großflächigen internationalen Gefahren von Staatsbankrotten infolge eines Kollapses der jeweiligen Papiergeldwährungen („Geld aus dem Nichts“) erhöht sich zunehmend die Wahrscheinlichkeit einer Währungsreform. Der Begriff klingt dem heutigen Zeitgenossen womöglich harmlos in den Ohren; in Wirklichkeit handelt es sich bei Währungsreformen jedoch um einschneidende Maßnahmen, mit denen sich bankrotte Staaten auf Kosten ihrer Bürger zu refinanzieren suchen.
Die hierzu geschaffenen gesetzlichen Bevollmächtigungen erlauben Quasi-Enteignungen in geradezu willkürlicher Ausprägung.
Historische Prototypen von Währungsreformen sind
Nachfolgend typische bzw. in Zukunft wieder wahrscheinliche Umrechnungsschlüssel bei der Umstellung der alten Währung auf die neue Währung, z.B. Reichsmark → Deutsche Mark, oder Euro → Neue Deutsche Mark (NDM):
1948 wurde in Deutschland mit dem sogenannten „Lastenausgleich“ u.a. folgende Maßnahmen zwangsweise durchgeführt (→ Lastenausgleichsgesetz):
Wäre das anders, könnte die Bevölkerung ihre Vermögen durch rechtzeitige Umschichtung vor dem beabsichtigten Enteignungs- und Umverteilungseffekt in Sicherheit bringen. Was jedenfalls nicht vorher stattfinden wird, ist eine öffentliche Diskussion mit breiter Beteiligung (aus genanntem Grunde). Man kann davon ausgehen, daß Währungsreformen unter strengster Geheimhaltung vorbereitet werden.
Geht man von der stark gestiegenen Wahrscheinlichkeit eines Staatsbankrotts aus, und berücksichtigt man dann auch noch die finanziellen Abhängigkeiten, wechselseitigen Verschuldungen und auseinanderdriftenden Wirtschaftsinteressen einzelner Staaten (z.B. in der Euro-Zone), so liegt es nahe, eine Währungsreform zumindest als „Trockenübung“ vorzubereiten, damit man sie im Ernstfall aus der Schublade ziehen kann.
Die Regierung läßt zumeist, wie auch jetzt bereits wieder, nach und nach bestimmte scheinbar harmlose und von der Bevölkerung ohne weiteren Protest hingenommene, da nur bestimmte Personen treffende Maßnahmen „einfließen“, die dann beim tatsächlichen Eintritt der Währungsreform zum sofortigen und endgültigen Zusperren aller etwaiger „Schlupflöcher“ benutzt werden können:
Kurz: Es wird angestrebt, jeglichen Geld- und Wertverkehr einer lückenlosen staatlichen Überwachung zu unterwerfen. Ferner wird angestrebt, die Vermögenswerte immer weniger in persönlichem Eigenbesitz zu belassen, sondern möglichst nur noch innerhalb des Bankwesens, wo sie quasi nur noch fiktiv existieren und der ehemals vollumfänglich darüber verfügende Inhaber zum Bittsteller degradiert werden kann.
Des weiteren als Vorbereitung auf den „Lastenausgleich“: Wie bereits zweimal in Deutschland geschehen, nämlich 1923 und 1948: Zwangshypothek auf Immobilien.
Vorbereitung:
— Gerd-Lothar Reschke 11.06.2010 17:44
— Gerd-Lothar Reschke 20.06.2010 19:17